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» OHC-Startseite  » Der Verein   letzte Aktualiesierung: 22.06.2011



Nach dem ersten Thermikfliegen in Rauenstein
am 26.Februar 2011

 

Der OHC Coburg besteht seit 1988 und zählt 107 Mitglieder (Stand 31.12.2008). Obwohl das 'H' im Namen noch für Hängegleiter steht, also für das 'verwandte' Fluggerät Drachen, sind alle aktiven Mitglieder heute Gleitschirmflieger.

Wir unterhalten Hang-Fluggelände in Rauenstein, Ummerstadt und Kloster Banz sowie Windenschleppgelände in Westhausen.
Wir freuen uns über jeden Interessenten!
Wir informieren gerne genauer über unseren Sport und die Ausbildungsmöglichkeiten hier und in anderen Fluggebieten.

Ruft uns einfach an - eine Auswahl der wichtigen Nummern und Adressen findet Ihr hier.
Oder kommt zum OHC-Stammtisch.

      

          Fly-Mike-Nikolausparty mit Ewa Wisnierska (2006)                    Abendrauscher in Ummerstadt am 23.04.2011

Unser kleiner Startplatz in Ummerstadt from MikeW

Was kostet das Gleitschirmfliegen an Beiträgen ?

 

1. DHV -Beitrag

Der Jahresbeitrag für Direktmitglieder beträgt Euro 69,-- pro Jahr.
Der Jahresbeitrag für Mitglieder eines DHV-Vereins beträgt Euro 43,-- pro Jahr.
Jugendliche unter 22 Jahren zahlen nur den halben Mitgliedsbeitrag.

Die Lastschrift für den DHV-Beitrag für OHC-Mitglieder für das folgende Jahr erfolgt bereits im September des laufenden Jahres, also z.B. der Beitrag für 2012 wird im September 2011 eingezogen. Dies geschieht, um „Nichtzahler“ noch innerhalb der Kündigungsfristen des DHV für das nächste Jahr abmelden zu können. Kündigungsfrist für den DHV ist bis 31.10. des Jahres zum Jahresende.


2. Vereinsbeitrag

Vereine - da denkt so Mancher an typisch deutsche Vereinsmeierei oder langweilige Abende mit hohem Bierkonsum.
Doch im Flugsport zeigt sich ein anderes Bild.
Hier leisten die Vereine hervorragende Arbeit, da sie unter anderem die Zulassung und Betreuung der Fluggelände übernehmen.
Ohne Gelände kein Fliegen!
Außerdem kümmern sie sich intensiv um Pressekontakte vor Ort.
Ein Großteil der Veröffentlichungen in den aktuellen Medien basiert auf der Initiative der Vereine.
Nicht zur vergessen ist die soziale Komponente.
Hier triffst Du auf Gleichgesinnte beiderlei Geschlechts, hast Gelegenheit Flugerlebnisse auszutauschen und musst nicht Deinen nichtfliegenden Bekanntenkreis nerven.
Auch gibt es in jedem Verein ein paar Cracks, die mit wertvollen Tipps Dein Können verbessern.
Auf den Clubausflügen können die frisch erworbenen Kenntnisse dann gleich in die Tat umgesetzt werden.
Auch die Kosten halten sich im Rahmen. Als Vereinsmitglied reduziert sich der DHV-Beitrag auf 43 Euro und Du sparst Dir in den meisten Geländen die Start- und Landegebühren.

Beitragssatzung des OHC - Coburg

Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) beträgt zur Zeit EURO 80,- für Vollmitglieder
und EURO 30,- für Gastmitglieder und nichtaktive ( nicht fliegende ) Mitglieder.
Für Jugendliche unter 22 Jahren und Studenten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag als Vollmitglied
ermäßigte EURO 30,-.

Die Höhe des Beitrages kann satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung angepasst werden.

Anmeldungen können zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Der Beitrag wird dann anteilig für die Anzahl der noch verbleibenden Quartale des Jahres berechnet. Stichtag ist rückwirkend der jeweils vorangegangene Quartalsbeginn, also 01.01., 01.04., 01.07. oder 01.10. eines Jahres.
Ihr könnt in der Vereins-Anmeldung auch Euren Wunsch-Eintrittstermin angeben.

Beispiel: Bei Anmeldung zum 23.5. eines Jahres erfolgt die Beitragsberechnung ab dem 01.04., das heißt für drei Quartale. Der Beitrag für dieses Jahr beträgt dann 3/4tel des Gesamtbeitrags.


Die Lastschrift für den OHC-Beitrag erfolgt im Februar des Jahres für das laufende Jahr.

Leider gibt es immer noch einige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und die ihren Beitrag nicht rechtzeitig auf das Vereinskonto einzahlen ( trotz schriftlicher "Bitte" ).
Wir wären diesen wirklich sehr dankbar, wenn sie es dem ehrenamtlichen Kassierer etwas leichter machen würden - entweder durch eine Einzugsermächtigung oder pünktliche Überweisung.

3. Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme und Hängegleiter

Pflichtversicherung!
Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verusacht worden sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb.
Das bedeutet:
Die Versicherung deckt alle nicht motorisierten Gleitschirme bzw. Hängegleiter eines Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
Haftpflichtschäden sind bei Verschulden vom Verursacher (Verschuldenshaftung) in voller Höhe zu ersetzen.
Tritt der Schaden durch nicht schuldhaftes Verhalten des Verursachers ein (Gefährdungshaftung), ist die Haftung nach LuftVG auf einen Betrag von ca.750.000 SZR* (Deutschland) bzw. nach LFG 1,3 Mio € (Österreich) beschränkt.

SZR ist die Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2

Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme ohne Selbstbeteiligung  34,40 € .

Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme   mit Selbstbeteiligung  28,70 € .


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als PDF-Datei unsere
OHC Satzung
und das
OHC Anmeldeformular